Subventionen/Zuschüsse/Fördermittel
Der Staat in Form
- der Europäischen Union
- der Bundesrepublik Deutschland (in Gestalt der einzelnen Ministerien)
- der deutschen Bundesländer
- und zeitweise / gebietsweise auch die einzelnen Kommunen
gewähren für bestimmte Zielsetzungen, Zielgruppen, Projektformen und Gebiete Zuschüsse / Fördermittel / Subventionen. Dies sei einmal zur Erläuterung von "EU-Subventionen" gesagt.
Letztendlich gibt es diese sogenannten "EU-Subventionen" (fast) nicht - alles sind Subventionen der Mitgliedsländer mit EU-Unterstützung!
Als Grundregel gilt insgesamt zu beachten:
AUF SUBVENTIONEN / FÖRDERMITTEL BESTEHT KEIN RECHTSANSPRUCH - und Anträge sind (fast) IMMER vor Beginn der Maßnahme zu stellen!!! (diese Grundregel beherzigen die wenigsten und daran scheitern die meisten Anträge!!!)
Der Fokus soll in den weiteren Ausführungen auf Subventionen für Unternehmer gelegt werden. Es gibt jedoch für Kommunen, Privatpersonen (Stichwort: CO2-sparende Sanierung), Verbände, Vereine usw. immer mal wieder oder auf Dauer ebensolche Förderprogramme!
Diese Fördermittel werden zweckgebunden vergeben.
Der "Zweck" (= der förderbare Tatbestand) ergibt sich aus den jeweiligen Richtlinien. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es für folgende (grob beschriebene) Tatbestände Förderungen gibt (dies ist der Versuch einer groben Gliederung!
Es sind jedoch auch immer wieder Einzelprogramme für andere förderbare Tatbestände zu beachten):
1. Investitionen
(sei es durch Betriebserweiterungen, Betriebsübernahmen, Modernisierung, Existenzgründung und Existenzsicherung) Dies sind die klassischen Fälle betriebswirtschaftlicher Investitionen.
2. Entwicklungstätigkeiten
Hier werden insbesondere mittelständische Unternehmen gefördert. Meist sagt jedoch jeder Mittelständler, er entwickele doch gar nichts. Hier muß abgeschätzt werden, wie marktnah ein Vorhaben sein darf, um evtl. Zuschüsse zu erhalten. Generell lässt sich jedoch sagen, dass Entwicklungstätigkeiten (in einer weit ausgelegten Form) extrem "zuschussverdächtig" sind!
3. zwischen Entwicklung und Marktreife: für sog. Demonstrationsvorhaben (m.E. gut umschrieben mit "Prototypen") gibt es diverse Zuschüsse
4. für diverse Beratungsleistungen, die ein Unternehmer in Anspruch nehmen kann, gibt es Zuschüsse
5. Kooperationen und Netzwerke stellen einen förderbaren Tatbestand dar
6. Ausstellungen auf Fachmessen werden ebenfalls gefördert
7. Auslandstätigkeit wird in unterschiedlichsten Formen gefördert
8. nicht zuletzt Qualifizierungsmaßnahmen stehen im Fokus der staatlichen Förderung
Ein umfangreiches Vorhaben kann auch, um möglichst umfangreiche Fördermittel zu generieren, in einzelne - jeweils förderfähige - Tatbestände zerlegt werden. Dies macht die ganze Thematik nicht einfacher!
Die ganze Förderlandschaft scheint auf den ersten Blick unübersichtlich zu sein - anhand des obigen groben Rasters kann man jedoch schon einmal eine Vorsortierung vornehmen. Man darf sich auch nicht gleich von den jeweiligen Richtlinientexten abschrecken lassen, denn nach einigem Nachdenken und der richtigen Interpretation - und nach Rücksprache mit dem
Fördergeber -, passt so manches vorher abwegige Vorhaben doch in die förderfähigen Tatbestände!
Ein Förderprogramm lebt vom Fördergedanken, der im Ziel der jeweiligen Richtlinie genannt wird. Man muß sich in den "Geber" hineinversetzen, die Ziele erarbeiten, die der Geldgeber mit diesem Programm erreichen will. Auf dieser Basis sollte man das eigene Vorhaben ehrlich überprüfen und die Gemeinsamkeiten herausarbeiten. Das ist die ganze Kunst!
Neben dem Abgleich des eigenen Projektes mit den Zielen des Förderprogramms gilt es darüberhinaus natürlich die jeweiligen Formalien (Fristen, Definition KMU, evtl. de-minimis-Regel, etc.) einzuhalten. Der Weg zur Subvention und die Rechnungslegung über die Verwendung der Mittel ist weit - jedoch in den meisten Fällen lohnend.
In genau den o.g. Fällen können wir Ihnen helfen:
- wir analysieren als erstes Ihr Projekt
- dann suchen wir nach geeigneten Förderprogrammen
- auf Wunsch stellen wir den Förderantrag - nach ausführlichen Gesprächen mit den jeweiligen Bewilligungsstellen (Ermittlung der förderfähigen Kosten, Stellen der formalen Anträge etc.)
- auf Wunsch übernehmen wir für Sie das gesamte "Fördercontrolling", sprich Mittelverwendungsnachweise, entsprechende Einrichtung der Buchhaltung usw. usw. Auch im Nachklang eines Förderprojekts können wir für Sie tätig sein:
Vielen Bewilligungsstellen reichen die vom Antragsteller eingereichten Zwischen- und Abschlußberichte nicht mehr aus. Sie erwarten zusätzlich eine Bestätigung der Verwendungsnachweise einer neutralen Stelle. Genau hier können wir Ihnen helfen.